AGB

Markos Gounelas, Sportplatzweg 39, 81229 Markt Indersdorf, USt-IdNr. DE 298981603

1. Gegenstand des Geschäfts: Markos Gounelas u. a.  führt Film- und Videoentwicklungsprojekte aus, die an einem unterzeichneten Filmvertrag gebunden sind. Folgend sind die Geschäftsbedingungen für Hochzeits- und Eventdokumentationen aufgeführt:

2. Leistungsumfang: Das Angebot umfasst eine Eventdokumentation wie zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart. Als Basis dienen, die auf der Webseite, aufgestellten Leistungspakete. Die Anfahrtkosten und Unterkunftskosten für die Pakete „Das Bouquet“ und „Die Perle“ sind im Preis mit eingeschlossen für Hochzeiten die in Deutschland und Österreich stattfinden. Für das Paket „Love Coctail“ gilt, dass falls die Hochzeit in einem Umkreis von über 50 km von München aus stattfindet, die Reisekosten und Unterkunft (falls nötig) nicht im Preis mit eingeschlossen ist.

3. Änderung des Leistungsumfanges: Während der Ertragserfüllungen wird Markos Gounelas u. a. bis zu ingesamt 3 bis 12 Stunden anwesend sein, um das Event zu filmen. Dies umfasst das Filmen von Szenen vor Ort und sofern erforderlich, das Filmen an verschiedenen Lokalitäten. Falls mehr Zeit als vereinbart erforderlich ist, d.h. das Programm dauert länger als erwartet, wird eine Gebühr für die zusätzlichen Stunden erhoben und zwar 100,00 €  pro Stunde bei einem Kameraman und 150,00 € pro Stunde bei zwei Kameramännern

4. Mahlzeiten und Pausen.  Für Buchungen von über 6 Stunden Aufenthalt, hat die Filmcrew ein Recht auf eine Pause von mindestens 30 Minuten (an einem, für beide Seiten, günstigen Zeitpunkt)

5. Gewährleistung: Jegliche Änderungen nach Produktion der DVD (= Vertragserfüllung) bedürfen der Schriftform innerhalb von 15 Tagen. Wir erheben keine Gebühr für das Berichtigen von technischen Fehlern, die in unserem Verantwortungsbereich liegen. Kreative und redaktionelle Änderungen werden von Alkistis Kafetzi u. a. begutachtet und unterliegen auch in diesem Fall keiner zusätzlichen Gebühr. Für Fälle dieser Art ist es nötig, dass der Auftragsgeber das Produkt an Alkistis Kafetzi zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftragnehmer. Vervielfältigungen und Fremdsprachenversionen sind im Preis nicht enthalten.

6. Zahlungsweise: Um einen Filmtermin zu buchen, ist eine Buchungsgebühr von Minimum 300,00€ erforderlich. Dieser Betrag wird der Gesamtsumme der Filmproduktion gutgeschrieben. Der Restbetrag ist bis spätestens 5 Werktage nach dem Filmtermin zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.

7. Auftragnehmerverpflichtungen: Markos Gounelas u. a. ist für die je nach gewähltem Leistungspaket gebuchten Stunden für das Filmen des Events anwesend. Postproduktion der vollständigen DVD benötigt ein Maximum von 3 Monaten. Markos Gounelas ist dafür verantwortlich, den Schnitt zu überwachen. Ihre kreativen und technischen Entscheidungen sind bindend. Markos Gounelas verpflichtet sich, technisch einwandfreie Qualität des Filmes, sowie sorgfältige und sachgerechte Auswahl der an der Herstellung beteiligten Personen zu gewährleisten. Falls eine schnellere Bearbeitung erwünscht ist, ist es möglich Ihnen Vorrang gegenüber anderen Projekten zu geben. Dafür wird eine Gebühr von 300,00 € berrechnet. Die Lieferzeit beläuft sich dann nur noch auf 15 – 30 Tage.

8. Lieferzeiten und Termine:  Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

9. Auftraggeberverpflichtungen: Auftraggeber erhalten vor dem Termin einen Filmablaufbogen. Dieser sollte 1 Monat vor dem Termin ausgefüllt und zugesendet werden. Dieser Bogen beinhaltet einen detaillierten Programmablauf der Tage, um sicher zu stellen, dass die Filmcrew die entsprechende Video- und Tonausstattung bereithält. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Beteiligte wie Angestellte/Besitzer von Serviceleistungen, Friseure, Floristen, Standesbeamten, Priester über das Filmen zu informieren und wenn notwendig, Erlaubnis einzunehmen.

10. Gewährleistung / Haftung: Markos Gounelas filmt das Event wie vereinbart, jedoch übernehmen wir keine Haftung für das Verhindern aufgrund einer der folgenden Ursachen: a) das Fehlen von einem korrekten Programm oder mangelnde Benachrichtigung von Veränderungen im Programmablauf, b) schlechte Wetter- und Filmbedingungen, c) Behinderungen durch die gegebene Lokalität oder Sicherheitsbeamte, d) Störungen im Ton durch Kinder, Neugeborene und andere Geräusche. Auch wenn größte Sorgfalt aufgebracht wird, um das Event umfassend zu filmen, übernehmen wir keine Garantie für das Filmen von speziellen Einzelheiten. Das Urteil des Videografen hinsichtlich der Filmbedingungen ist bindend.

11. Teil- oder Komplettausfall: Falls der Videofilmer / Fotograf wegen Krankheit, Unfall oder verkehrsbedingter Störungen nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen kann, werden seitens des Brautpaares/Auftraggeber keine Ansprüche bzw. Schadensersatzklagen jeglicher Art, v.a. in finanzieller Hinsicht, gegen ihn geltend gemacht.Dies trifft auch zu, wenn die Videokamera / Fotoapparat / Arbeitsgeräte sowie die Videobänder / Speicherkarten oder Teile davon, sowie der Schnittcomputer auf Grund eines technischen Defektes oder höherer Gewalt ausfallen. Der Videograph kann rechtmässig nicht belangt werden, wenn er den Auftrag infolge Unfalles, Krankheit (Arztzeugnis), Todesfall in der Familie oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann. In diesem Fall wird die Buchungsgebühr zurückerstattet.

12. Rechte: Markos Gounelas verfügt über das Urheberrecht der Filmproduktion gemäß   (§ 7 UrhG). Auftraggeber sind dazu berechtigt, die Produktion für private Zwecke wie das Zeigen auf privatem Bildschirm zu benutzen. Die Vervielfältigung oder Ausstrahlung auf Fernseh, Radio oder Internet ist untersagt. Markos Gounelas ist dazu berechtigt, Filmmaterial für Werbezwecke zu benutzen.

13. Film Musik: Die in dem Hochzeitsvideo verwendete Musik ist Eigentum des Brautpaar/Auftraggeber und in dessen  Besitz. Das Brautpaar/Auftraggeber versichert, dass es sich um keine Raubkopien handelt. Stellt das Brautpaar/Auftraggeber keine Musik zur Nachvertonung zur Verfügung obliegt es dem Videografen die passenden Musikstücke auszuwählen.

14. Archivierung: Markos Gounelas behält immer eine Kopie des Bildmaterials für 1 Jahr, ist aber nicht für die Langzeit-Archivierung der digitalen Bilddaten  / Filme verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass CD’s und DVD’s etwa alle 5 Jahre neu kopiert werden sollten um einen Datenverlust bzw. die Unlesbarkeit des Mediums zu vermeiden.

15. Haftung: Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die dem Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung des Produzenten auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet der Produzent nicht, ebenso wenig für Verspätungen oder Nichterscheinen am Drehtag aufgrund der Straßenverhältnisse oder Unfälle. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt sondern temporär verzögert erfüllt.

16. Versicherung: Alle dem Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens des Produzenten nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Produzenten befindlichen Materials Sorge zu tragen.

17. Versand: Versendungen erfolgen auf Kosten (außer siehe Nr. 3) und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten.

18. Bindung an den Auftrag: Mit der Auftragsvereinbarung wird der Auftrag bindend. Bei Stornierung erheben wir wie folgt eine Stornierungssumme: 300,00 €  bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Termin; 60% der vereinbarten Vertragssumme bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Termin.

19. Unwirksamkeitsklausel, Gültigkeitsstand:

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Hinweise/AGB bewirkt nicht gleichzeitig die Aufhebung der gesamten Geschäftsbedingungen.

Gültigkeit dieser Hinweise und AGB ab 26.04.2015

Aktuelle Preisliste: 25.11.2022

20. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist München

Tel. DE: +49 (0) 15730802883 Mo – Fr 11:00 – 19:00 Uhr, Sa 12:00 – 15:00